“COVID-19 Reisen nach La Reunion.”

Juni 9th, 2021 - Reisen by gouvernement.fr


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Letzte Änderung: 9. Juni 2021

Die allgemeinen Informationen bezüglich der Beschränkungen für eine Einreise nach Frankreich, der ergriffenen Maßnahmen und der empfohlenen Verhaltensweisen finden Sie gebündelt auf der Plattform https://www.gouvernement.fr/en/coronavirus-covid-19.

Laden Sie während ihren Aufenthalts in Frankreich bitte die App #TousAntiCovid herunter und aktivieren diese.

Darf ich nach Frankreich einreisen?

Die Bedingungen für eine Einreise nach Frankreich variieren je nach dem in welchem Land Sie Ihre Reise angetreten sind und welchen Impfstatus Sie haben.
Es wurde auf Grundlage der Gesundheitsindikatoren eine Einstufung der Länder vorgenommen. Die Länderlisten können sich entsprechend der Entwicklungen der epidemiologischen Lage in den jeweiligen Ländern verändern.

Für Fahrunternehmer gelten gesonderte Regelungen (auf Französisch und Englisch)

Einreise aus einem Land der „grünen“ Liste

Länder der „grünen Liste“: Länder des europäischen Raums (Europäische Union, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, Saint-Marin, Schweiz und Vatikan) sowie Australien, Israel, Japan, Libanon, Neuseeland, Singapur und Südkorea).

Für Geimpfte: Sie sind nicht von den Gesundheitsmaßnahmen betroffen.
Für Nicht-Geimpfte:

  • Alle Reisenden über 11 Jahren müssen einen negativen PCR-Test oder einen Antigentest vorweisen können, der höchstens 72 Stunden vor Abreise vorgenommen wurde.

Ausgenommen von dieser Pflicht sind:

  • Bewohnerinnen und Bewohner von Grenzgebieten, die sich für eine Dauer von weniger als 24 Stunden in einem Umkreis von 30 km um ihren Wohnsitz herum bewegen;
  • Personen, die beruflich veranlasste Reisen vornehmen, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit die Durchführung eines solchen Test nicht zulassen;
  • Berufstätige im Güterkraftverkehr im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit.

Personen, die eine der oben aufgeführten Ausnahmen geltend machen möchten, müssen ein Dokument mitführen, das den Grund ihrer Reise nachweist.

Ich reise in ein Überseegebiet oder aus einem Überseegebiet ein. Welche Bestimmungen gelten für mich?

Jedes Übersee-Territorium legt die Einreisemodalitäten und eventuelle Einschränkungen (Ausgangssperre, Lockdown/Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen usw.) entsprechend der epidemiologischen Lage vor Ort fest. Es wird demnach strengstens empfohlen, sich auf der Website der Präfektur bzw. des Hohen Kommissariats des jeweiligen Territoriums zu informieren.
Reisen von Kontinentalfrankreich in einige Übersee-Territorien sind nur möglich, wenn ein zwingender Grund für die Reise vorliegt.

In diesem Fall muss eine Sonderbescheinigung für die Einreise in die Übersee-Territorien (attestation de déplacement vers les territoires ultramarins) mitgeführt werden, die auf der Website des französischen Innenministeriums heruntergeladen werden kann.

Alle spezifischen Bedingungen je nach Übersee-Territorium finden Sie auf der Website der Präfektur bzw. des Hohen Kommissariats des jeweiligen Territoriums.

www.reunion.gouv.fr

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